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1.1. Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert die Sportarbeit auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes des Landes Brandenburg
1.2. Gefördert werden, im zuständigen Vereinsregister für den Landkreises Dahme-Spreewald, eingetragene Sportvereine,
die Mitglied im Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V. sind,
die über einen Kinder- und Jugendanteil bis zum vollendeten 26. Lebensjahr von mindestens 20 % der Gesamtmitgliederanzahl verfügen, (Grundlage bildet der Bestandserhebungsbogen des Landessportbundes Brandenburg e. V. per 1.1. des laufenden Jahres), und
über einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen.
Weiterhin werden der Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V., die Kreissportjugend, die angeschlossenen Fachverbände und Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung (entsprechend der Satzung des Kreissportbundes) gefördert.
1.3. Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben und ihre sportlichen Aktivitäten überwiegend im Landkreis Dahme-Spreewald ausüben.
1.4. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde abweichend von den vorgeschriebenen Terminen für die Antragstellung und die Einreichung des Verwendungsnachweises entscheiden. Der Ausnahmetatbestand ist schriftlich zu begründen.
Für das Jahr 2009 wird der Antragsschluss abweichend von den geregelten Fristen in den Förderbereichen 1, 2, 5, 6, 10 auf sechs Wochen nach amtlicher Bekanntmachung dieser Richtlinie festgelegt.
1.5. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.6. Die Anerkennung von Fahrtkosten erfolgt auf der Grundlage des geltenden Bundesreisekostengesetzes. Die Wegstreckenentschädigung wird nach § 5 Abs. 1 BRKG gewährt.
1.7. In begründeten Einzelfällen können bei Maßnahmen mit herausragendem Interesse für den Landkreis Dahme-Spreewald abweichend von den Förderbereichen höhere Zuwendungen bewilligt und weitere Ausgaben anerkannt werden.
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